News und Projekte

News

Aktuelles

0

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Mitte 2025 in Kraft.

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und betrifft Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen. Es gilt also für Online-Shops und E-Commerce-Anbieter Wenn man den Begriff Dienstleistungen weiter fasst, können auch Webseiten mit Terminbuchungsmöglichkeiten oder Kontaktformularen betroffen sein.

Ab dem 28.06.2025 müssen alle neu veröffentlichten oder geänderten Websites von Unternehmen in der EU, die mehr als 10 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 2 Mio. € haben, die Anforderungen des BFSG einhalten.

Mit dem BFSG müssen die betroffenen Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung durch einen entsprechenden Text im Footer der Seite platziert werden kann. Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsstandards erhalten Unternehmen eine Aufforderung zur Anpassung. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Nutzer und Verbraucher können die Behörden über Verstöße informieren, was ebenfalls zu Abmahnungen und Klagen führt.


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten für barrierefreie Websites

Weiterlesen …

0

Der Copilot für Microsoft Office im Test.

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Microsofts Copilot ist eine KI für das Büro, die die Arbeit mit Word und anderen Office-Programmen erleichtern soll. Allerdings gibt es in der Praxis Probleme. Die verbesserte Version ist nun in Word verfügbar, erfordert jedoch zusätzliche Kosten von 22 Euro pro Monat plus Microsoft 365.

KI wird vor allem im Bereich der Bild- und Textbearbeitung eingesetzt. Mit ChatGPT können beispielsweise Kurzvorträge oder Bewerbungsschreiben formuliert werden. Ein Nachteil dieser Chatbots ist, dass sie nur über den Browser bedient werden können.

Der Copilot von Microsoft soll nun mit Hilfe von KI die Arbeit in Word- und Office-Programmen erleichtern.

Er bietet zahlreiche Funktionen, hat jedoch einige Einschränkungen, wie z.B. begrenzte Plug-Ins, und ist derzeit nur in englischer Sprache für Excel verfügbar. Der Copilot kann neue Inhalte erstellen oder bestehende Inhalte bearbeiten. Leider liefert er oft unzuverlässige Ergebnisse oder falsche Aussagen. Der Copilot kann nicht auf Onedrive zugreifen und hat Einschränkungen in Outlook.


Er kann aber bei einigen Aufgaben helfen, z.B. beim Erstellen von Grußkarten. Auch das Schreiben einfacher Texte ist möglich. Allerdings sollte die Arbeit anschließend kontrolliert werden.
Ob sich die Investition von 22 Euro pro Monat lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Copilot von Microsoft

Weiterlesen …

0

Klage in den USA nach Datenklau

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Ein Mitarbeiter eines T-Mobile-Geschäfts in den USA wurde angeklagt, weil er bei der Datenübertragung eines alten auf ein neues Smartphone intime Fotos und Videos einer Kundin gestohlen hat. Dies war nicht der erste Vorfall dieser Art. Es wurden bereits acht ähnliche Fälle von Datenmissbrauch durch T-Mobile-Mitarbeiter gemeldet. Trotz dieser Vorfälle setzt T-Mobile seine Anreizprogramme zur Rückgabe von Geräten fort. Die Anwältin Carrie Goldberg kritisiert die Missachtung des Datenschutzes.

Klage in den USA nach Datenklau

Weiterlesen …

0

Schutz vor Trojanern!

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Trojaner (Schadprogramme) gelangen meist unbemerkt über Downloads in IT-Systeme. Wird ein Computer oder ein digitales Gerät plötzlich langsamer, kann dies ein Anzeichen für einen Befall sein. Für präventive Maßnahmen ist es dann zu spät. Um sich vor möglichen Angriffen zu schützen, ist es wichtig, entsprechende Updates und Antivirenprogramme aktuell zu halten. Auch eine regelmäßige Datensicherung ist wichtig. Besondere Vorsicht ist beim Öffnen von Dateianhängen in E-Mails geboten.

BSI - Schadsoftware erkennen

Weiterlesen …

0

Elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025 verpflichtend!

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Das Wachstumschancengesetz sieht im Umsatzsteuergesetz neue Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Geschäfte vor.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
Erfüllen die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung dann noch die gesetzlichen Anforderungen?
Die Finanzverwaltung erklärt, dass sowohl eine Rechnung nach dem X-Standard als auch eine Rechnung im ZUGFeRD-Format ab Version 2.2.1 eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die dem europäischen Standard gemäß der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 entspricht.

BMF-Schreiben vom 09.10.2023

Weiterlesen …