Trojaner (Schadprogramme) gelangen meist unbemerkt über Downloads in IT-Systeme. Wird ein Computer oder ein digitales Gerät plötzlich langsamer, kann dies ein Anzeichen für einen Befall sein. Für präventive Maßnahmen ist es dann zu spät. Um sich vor möglichen Angriffen zu schützen, ist es wichtig, entsprechende Updates und Antivirenprogramme aktuell zu halten. Auch eine regelmäßige Datensicherung ist wichtig. Besondere Vorsicht ist beim Öffnen von Dateianhängen in E-Mails geboten.
Das Wachstumschancengesetz sieht im Umsatzsteuergesetz neue Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Geschäfte vor. Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Erfüllen die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung dann noch die gesetzlichen Anforderungen? Die Finanzverwaltung erklärt, dass sowohl eine Rechnung nach dem X-Standard als auch eine Rechnung im ZUGFeRD-Format ab Version 2.2.1 eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die dem europäischen Standard gemäß der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 entspricht.
Hersteller von Androidgeräten, wie zum Beispiel Google haben Sicherheitsupdates veröffentlicht. Als "kritisch" eingestufte Lücken gibt es bei Android 11, 12, 12L und 13. Angreifer können unbefugt auf Informationen zugreifen und Schadcode ausführen. Darüber hinaus können Angreifer Sicherheitslücken im Framework ausnutzen, um sich mehr Nutzerrechte zu verschaffen.
Derzeit werden E-Mails von einem EU Business Register versendet, an welche ein Trickformular angehängt ist. Dieses soll der Empfänder unterschreiben und zurück senden.
Mit einer Unterschrift soll ein Vertrag über 3 Jahre abgeschlossen werden. Dieser hat einen Gesamtpreis von mehreren tausend Euro. Der Rechnungsbetrag soll an ein Inkassounternehmen überwiesen werden, das unter dem Namen SEO DIGITAL MARKETING BV auftritt.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Danach müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei im Sinne dieses Gesetzes gestaltet sein. Darunter fallen z.B. E-Commerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch.
Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang sind öffentliche Stellen bereits verpflichtet, ihre Webangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei anzubieten.