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ePayBL Webshop jetzt mit GiroCode

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Dieser QR Code kann vom Webshopbetreiber in nur wenigen Schritten im Webshop integriert werden. Bieten Sie ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnung einfach mit Hilfe von GiroCode zu bezahlen. Dadurch ist eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung möglich. Der Kunde muss die Überweisungsdaten nicht mehr mühsam abtippen, sondern übernimmt mit dem GiroCode alle Rechnungsdaten vollständig und fehlerfrei.

Erfahren Sie mehr zum GiroCode im ePayBL Webshop

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Allgemeine Steuersatzsenkung zum 1.7.2020

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets am 3.6.2020 beschlossen, den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken. Das insgesamt 130 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket soll Deutschland aus der Corlona-Kriese führen und die Wirtschaft wieder ankurbeln. Die Steuersenkung ist auf 6 Monate befristet und gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

Die Betreiber von Online-Webshops müssen deshalb die Steuersätze zum 01.07.2020 und 01.01.2021 in Ihren Systemen anpassen.

weitere Informationen unter: blog.steuerberaten.de


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Ist PayPal in Magento1 weiterhin möglich?

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Die technischen und funktionalen Voraussetzungen zur Nutzung von PayPal werden auch weiterhin gegeben sein. PayPal bezieht sich in seiner E-Mail nur auf die PCI DSS Sicherheitsanforderungen, welche nach der Einstellung des Supports zum Problem werden können.

Für unsere Kunden stellt sich dieses Problem nicht, da wir den Wechsel zur Community-Version Magento 1 LTS: OpenMage (Version: 19.4.0) ermöglichen.
Mit dieser Version wird es auch nach dem 30.06.2020 Securitypatches und Updates geben. Diese kommen dann nicht mehr von Adobe, sondern von der
Community. Somit gewährleisten wir sowohl die Sicherheitsvoraussetzungen, als auch die technischen und funktionalen Voraussetzungen für Ihren Magento1-Webshop mit dem PayPal-Bezahlsystem.

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Homeoffice - Digitale Vernetzung im Eiltempo

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Zunächst musste die nötige Infrastruktur erweitert und angepasst werden, um möglichst einfach von zu Hause aus arbeiten- und kommunizieren zu können.
Wir danken dafür der OpenSource Community und den Entwicklern von Nextcloud. So konnten wir die nötige Infrastruktur und Software ohne große kommerzielle Anbieter selbst aufbauen und betreiben. Wir sind so auch ein Stück weit unabhängiger geworden.
Unsere täglichen Meetings findet nun am Telefon, Video-Chat oder Instant Chat statt. So ist der Austausch unter den Kollegen gewährleistet und die Arbeit an den Projekten geht zügig weiter.
Auch für die Kolleginnen und Kollegen mit Kindern stellen sich neue Herausforderungen, da Schulen und Kitas geschlossen sind. Die Kinder müssen bespaßt und die Hausaufgaben erledigt werden.

Wir werden das alles schaffen! Und das wichtigste ist, gesund zu bleiben!

Für unsere Kunden werden wir wie gewohnt über unsere Support-Kanäle Telefon, E-Mail oder Ticket-System erreichbar sein.

Bleiben Sie gesund!

Ihr B3 Team

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EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Öffentlich zugängliche Websites und mobile Anwendungen von Bundesbehörden müssen schon seit mehreren Jahren barrierefrei gestaltet sein.

Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 14. Juli 2018 müssen ab sofort auch alle Intranet- und Extranetangebote barrierefrei gestaltet sein.

Elektronische Verwaltungsabläufe sind bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten.

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