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BITV -Test jetzt mit 92 Prüfschritten

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Im BIK BITV- / WCAG-Test werden in Deutschland Websites und Webanwendungen auf Ihre Barrierefreiheit geprüft.
Der BITV-Test basiert auf dem europäischen Standard. Er enthält neben der europäischen Norm (EN), die Kriterien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und weitere verpflichtende Anforderungen.
Nach der Überarbeitung des BITV-Tests zum 1. März 2021 wurden die 60 Prüfschritte um 32 weitere Prüfschritte erweitert. Die neuen Prüfschritte leiten sich aus verbindlichen Anforderungen des Annex A, Tabelle A.1 der EN 301 549 her.

Der WCAG-Test bezieht im Gegensatz zum BITV-Test die zusätzlichen 32 Anforderungen nicht mit ein.


Inhalt der neuen Prüfschritte im Überblick:

Die Allgemeinen Anforderungen beziehen sich u.a. auf zusätzliche Barrierefreiheitsfunktionen von Webseiten. Es gibt Anforderungen an Webangebote, die biometrische Authentifizierung nutzen und es wird eine Barrierefreiheitsinformationen bei der Konvertierung von Informationen gefordert.

Bei der Anforderung an die Zwei-Wege-Sprachkommunikation, geht es hauptsächlich um die Gleichstellung von Echtzeit-Text mit Spracheingabe. Darauf beziehen sich insgesamt 12 Prüfschritte.

Die neuen Anforderungen an den verwendeten Videoplayer beziehen sich z. B. auf die Positionierung der Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription oder das synchrone Abspielen von Untertiteln und Audiodeskription.

Beim Thema: Benutzerdefinierter Einstellungen und Autorenwerkzeuge geht es hauptsächlich um webbasierte Systeme (Content-Management- oder Blogging-Systeme).

Weitere Anforderungen betreffen Dokumentation und Support.

Eine detaillierte Auflistung der neuen Prüfschritte finden Sie unter:
BIK-Überarbeitung der Prüfschritten im Jahr 2021

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ePayBL Webshop jetzt mit GiroCode

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Dieser QR Code kann vom Webshopbetreiber in nur wenigen Schritten im Webshop integriert werden. Bieten Sie ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnung einfach mit Hilfe von GiroCode zu bezahlen. Dadurch ist eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung möglich. Der Kunde muss die Überweisungsdaten nicht mehr mühsam abtippen, sondern übernimmt mit dem GiroCode alle Rechnungsdaten vollständig und fehlerfrei.

Erfahren Sie mehr zum GiroCode im ePayBL Webshop

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Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

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Liebe Kunden und Geschäftspartner,

2020 wird uns in Erinnerung bleiben, weil es anders war. Was ebenso bleibt, ist der Zusammenhalt mit Ihnen, unseren Partnern, der in diese Zeit besonders wichtig ist. Dafür danken wir Ihnen! Wir wünschen Ihnen mit Abstand eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start in ein chancenvolles neues Jahr!

Bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen das Team der B3 IT Systeme GmbH

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Allgemeine Steuersatzsenkung zum 1.7.2020

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Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets am 3.6.2020 beschlossen, den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken. Das insgesamt 130 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket soll Deutschland aus der Corlona-Kriese führen und die Wirtschaft wieder ankurbeln. Die Steuersenkung ist auf 6 Monate befristet und gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

Die Betreiber von Online-Webshops müssen deshalb die Steuersätze zum 01.07.2020 und 01.01.2021 in Ihren Systemen anpassen.

weitere Informationen unter: blog.steuerberaten.de