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10. Entwicklertage der ZUGFeRD Community

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die E-Rechnungspflicht wurde im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz für den inländischen B2B-Bereich festgelegt. Aus diesem Anlass laden wir Sie zu den 10. Entwicklertagen der ZUGFeRD Community am 26. und 27.09.2024 in Bielefeld ein. Im Fokus der diesjährigen Entwicklertage stehen die neuesten Entwicklungen rund um die Standardformate ZUGFeRD und XRechnung sowie die geplante Einführung einer Empfangspflicht für elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zum Austausch mit Experten und Entwicklern aus den Bereichen E-Rechnung und E-Business.

Informationen zu den 10. ZUGFeRD Entwicklertagen

 

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FeRD-Konferenz vom 16.05.2024

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die elektronische Rechnung gewinnt durch die europäischen Entwicklungen und die geplante Einführung eines elektronischen Umsatzsteuermeldesystems in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Das "Forum elektronische Rechnung Deutschland" (FeRD) hat vor zehn Jahren mit dem ZUGFeRD-Standard (“Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland”) ein einheitliches Datenformat entwickelt und veröffentlicht und stellt nun sein Wissen und seine Erfahrung zur Verfügung.

Die E-Rechnung wird zur Pflicht
In Deutschland sind elektronische Rechnungen bereits Pflicht, wenn Unternehmen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die entsprechenden umsatzsteuerlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 beschlossen. Spätestens ab Januar 2026 müssen Unternehmen auch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

FeRD-Konferenz 2024

 

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Barrierefreiheit wird für Privatunternehmen zur Pflicht

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Deutschland hat die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) umgesetzt. Nun wird auch für private Unternehmen verpflichtend, was für öffentliche Einrichtungen schon lange Pflicht ist: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält vor allem Informationen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Online-Shops.

BFSG - Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Hürden zugänglich sind. Das BFSG legt umfassende Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler von Computern, Tablets, Notebooks, Geld- und Ticketautomaten, Mobiltelefonen, Routern, Fernsehern und E-Book-Readern fest.

Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Shops
Online-Präsenzen müssen für alle Nutzer zugänglich sein. Das beinhaltet die Möglichkeit der Kommunikation, Bedienung und Orientierung über verschiedene Sinne. Visuelle Elemente müssen anpassbar sein, einschließlich Größe, Helligkeit, Kontrast und alternative Farboptionen. Es ist wichtig, Alternativtexte für Bilder bereitzustellen und Inhalte sinnvoll und gut strukturiert zu gestalten. Akustische Signale sollten in der Lautstärke anpassbar sein und die manuelle Steuerung auch für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik zugänglich sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Teilweise vom Gesetz ausgenommen sind Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz). Das BFSG gilt für private Unternehmen und ihre Websites, wenn sie Verträge mit Verbrauchern abschließen können.
Unternehmen müssen ihre Websites vor Inkrafttreten des BFSG überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinien ergreifen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

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Digitale Zertifikate: Online-Sperrung wird optional

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Führende Browserhersteller und Zertifikatsaussteller haben beschlossen, ihre Unterstützung für das Online Certificate Status Protocol (OCSP) aufzugeben und stattdessen regelmäßig, aber nicht in Echtzeit aktualisierte Sperrlisten (Certificate Revocation Lists, CRLs), zu verwenden, so eine Entscheidung des CA/Browser Forums. Diese Änderung wurde aufgrund von Zuverlässigkeitsproblemen und Datenschutzbedenken mit OCSP getroffen und soll die Position von CRLs stärken. Seit dem 15. März sind Zertifikatsaussteller verpflichtet, eine vollständige CRL zu veröffentlichen. Außerdem müssen Zertifikate spätestens 24 Stunden nach dem Widerruf in der CRL erscheinen.

Digitale Zertifikate: Online-Sperrung wird optional, Sperrlisten zur Pflicht

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EU-Kommission verstößt gegen EU-Datenschutzrichtlinien

Von Annett, (Kommentare: 0)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass die Europäische Kommission bei der Nutzung der Cloud-Produkte von Microsoft gegen den Datenschutz verstoßen hat. Die Europäische Kommission muss nun bis zum 9. Dezember 2024 sicherstellen, dass bei der Nutzung von Microsoft 365 keine Daten außerhalb der EU übermittelt werden. Wojciech Wiewiórowski betont die Verantwortung der EU-Institutionen, den Datenschutz zu gewährleisten. Personenbezogene Daten müssen gemäß den Vorschriften geschützt werden.

EU-Kommission verstößt gegen EU-Datenschutzrichtlinien

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