Mehr als fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten spricht sich der Bundesrat für eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus. Bayern hat einen Antrag eingebracht, der weitreichende Neuerungen vorsieht. Dazu gehört die Verpflichtung von Softwareherstellern, die Datenschutzkonformität ihrer Produkte sicherzustellen. Ziel ist es, alle Anwender, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), zu entlasten. Die Länderkammer weist darauf hin, dass global agierende Hersteller europäische Datenschutzstandards nicht ausreichend berücksichtigen. Der Bundesrat schlägt vor, dass Hersteller ihre Produkte zertifizieren lassen und Datensicherheitsstandards von Anfang an aktivieren müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung hat sich bewährt. Allerdings stellen technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, und der Wunsch, Daten für unterschiedliche Zwecke zu nutzen, das Datenschutzrecht weiterhin vor Herausforderungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und betrifft Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen. Es gilt also für Online-Shops und E-Commerce-Anbieter Wenn man den Begriff Dienstleistungen weiter fasst, können auch Webseiten mit Terminbuchungsmöglichkeiten oder Kontaktformularen betroffen sein.
Ab dem 28.06.2025 müssen alle neu veröffentlichten oder geänderten Websites von Unternehmen in der EU, die mehr als 10 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 2 Mio. € haben, die Anforderungen des BFSG einhalten.
Mit dem BFSG müssen die betroffenen Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung durch einen entsprechenden Text im Footer der Seite platziert werden kann. Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsstandards erhalten Unternehmen eine Aufforderung zur Anpassung. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Nutzer und Verbraucher können die Behörden über Verstöße informieren, was ebenfalls zu Abmahnungen und Klagen führt.
Microsofts Copilot ist eine KI für das Büro, die die Arbeit mit Word und anderen Office-Programmen erleichtern soll. Allerdings gibt es in der Praxis Probleme. Die verbesserte Version ist nun in Word verfügbar, erfordert jedoch zusätzliche Kosten von 22 Euro pro Monat plus Microsoft 365.
KI wird vor allem im Bereich der Bild- und Textbearbeitung eingesetzt. Mit ChatGPT können beispielsweise Kurzvorträge oder Bewerbungsschreiben formuliert werden. Ein Nachteil dieser Chatbots ist, dass sie nur über den Browser bedient werden können.
Der Copilot von Microsoft soll nun mit Hilfe von KI die Arbeit in Word- und Office-Programmen erleichtern.
Er bietet zahlreiche Funktionen, hat jedoch einige Einschränkungen, wie z.B. begrenzte Plug-Ins, und ist derzeit nur in englischer Sprache für Excel verfügbar. Der Copilot kann neue Inhalte erstellen oder bestehende Inhalte bearbeiten. Leider liefert er oft unzuverlässige Ergebnisse oder falsche Aussagen. Der Copilot kann nicht auf Onedrive zugreifen und hat Einschränkungen in Outlook.
Er kann aber bei einigen Aufgaben helfen, z.B. beim Erstellen von Grußkarten. Auch das Schreiben einfacher Texte ist möglich. Allerdings sollte die Arbeit anschließend kontrolliert werden. Ob sich die Investition von 22 Euro pro Monat lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ein Mitarbeiter eines T-Mobile-Geschäfts in den USA wurde angeklagt, weil er bei der Datenübertragung eines alten auf ein neues Smartphone intime Fotos und Videos einer Kundin gestohlen hat. Dies war nicht der erste Vorfall dieser Art. Es wurden bereits acht ähnliche Fälle von Datenmissbrauch durch T-Mobile-Mitarbeiter gemeldet. Trotz dieser Vorfälle setzt T-Mobile seine Anreizprogramme zur Rückgabe von Geräten fort. Die Anwältin Carrie Goldberg kritisiert die Missachtung des Datenschutzes.
Trojaner (Schadprogramme) gelangen meist unbemerkt über Downloads in IT-Systeme. Wird ein Computer oder ein digitales Gerät plötzlich langsamer, kann dies ein Anzeichen für einen Befall sein. Für präventive Maßnahmen ist es dann zu spät. Um sich vor möglichen Angriffen zu schützen, ist es wichtig, entsprechende Updates und Antivirenprogramme aktuell zu halten. Auch eine regelmäßige Datensicherung ist wichtig. Besondere Vorsicht ist beim Öffnen von Dateianhängen in E-Mails geboten.