Öffentlich zugängliche Websites und mobile Anwendungen von Bundesbehörden müssen schon seit mehreren Jahren barrierefrei gestaltet sein.
Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 14. Juli 2018 müssen ab sofort auch alle Intranet- und Extranetangebote barrierefrei gestaltet sein.
Elektronische Verwaltungsabläufe sind bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten.
Nach dem Brexit werden sich Großbritannien und die Europäische Union in einer elfmonatigen Übergangsphase auf ein Handelsabkommen verständigen. Um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermieden, bleibt Großbritannien in der Übergangsphase bis Ende 2020 im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion.
Informationen zum Ablauf der Verhandlungen sowie zu weiteren Fragen und Antworten rund um den Brexit erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter:
Als Kompetenzzentrum für Geoinformation und geodätische Referenzsysteme befasst sich das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) mit der Analyse, Kombination und Bereitstellung von Geodaten.
Mit dem Einsatz des ePayBL-Webshops im Dienstleistungszentrum (DLZ) des BKG sollte ein moderner und modularer Webshop in den Internetauftritt des BKG integriert werden. Dabei sollte sich der neue Webshop nahtlos in den, durch den Government Site Builder (GSB), bestehenden Internetauftritt eingliedern.
Die Vielzahl der Angebote wie digitale Geodaten, Webdiensten des Bundes, der Länder, Papierkarten, Software sowie Publikationen des BKG wurden dabei über den ePayBL Webshop abgebildet. Trotz der hohen Komplexität und Diversität der Angebote konnte für den Kunden eine intuitiv erfassbare Oberfläche gestaltet sowie eine einfache Konfigurationsmöglichkeit für digitale Geodaten geschaffen werden. Gleichzeitig mussten auf Seiten des BKG sowie des ePayBL Webshops neue Schnittstellen implementiert und getestet werden, damit die Bereitstellung der Daten vollautomatisch und medienbruchfrei erfolgen kann.
Im Zusammenspiel mit den beteiligten Schnittstellen und Systemen wurde damit der gesamte Prozess der Bestellung, Datenerzeugung und der Vereinnahmung von Gebühren bis zur Verbuchung im Haushalt abgebildet. Als besondere Herausforderung dieses Projekts ist die Komplexität der Daten und die Vielzahl der miteinander kommunizierenden Systeme zu nennen.
Seit Mitte Mai 2018 ist die Umsetzung einer neuen Gebührenkassenanwendung für das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ Lemgo)erfolgreich gelungen. Mit der Gebührenkassenanwendung sind die Anforderungen von Kunden des KRZ Lemgo an einen standardisierten und einfach zu bedienenden Prozess der Vereinnahmung von Gebühren in der öffentlichen Verwaltung umgesetzt worden. Die Implementierung fand mit Unterstützung der Schütze Consulting AGund B3 IT Systeme GmbH unter Berücksichtigung modernster Standards IT-Sicherheit statt.