Elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025 verpflichtend!

von B3 IT (Kommentare: 0)

Entsprechen die Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung der europäischen Norm?

Das Wachstumschancengesetz sieht im Umsatzsteuergesetz neue Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Geschäfte vor.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
Erfüllen die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung dann noch die gesetzlichen Anforderungen?
Die Finanzverwaltung erklärt, dass sowohl eine Rechnung nach dem X-Standard als auch eine Rechnung im ZUGFeRD-Format ab Version 2.2.1 eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die dem europäischen Standard gemäß der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 entspricht.

BMF-Schreiben vom 09.10.2023

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