Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps bis 2025

von B3 IT (Kommentare: 0)

Webseiten mit elektronischen Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein

Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Danach müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei im Sinne dieses Gesetzes gestaltet sein. Darunter fallen z.B. E-Commerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch.

Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang sind öffentliche Stellen bereits verpflichtet, ihre Webangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei anzubieten.

weitere Informationen unter:
www.laoutoumai.de

Zurück