Onlinezugangsgesetz

Onlinezugangsgesetz

Bedeutung und Entstehung:

Das „Onlinezugangsgesetz“ wurde vom Bundeskabinett verabschiedet, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Bezug auf Verwaltungsleistungen der Behörden voranzutreiben. Bund, Länder und Kommunen verpflichten sich hierbei, bis Ende des Jahres 2022 alle geeigneten Verwaltungsprozesse online anzubieten. Die Umsetzung erfolgt in den zwei Teilprojekten, dem Digitalisierungsprogramm sowie der Erstellung eines Portalverbundes. Das Digitalisierungsprogramm soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Verwaltungsleistungen in einer Software umsetzen und damit online verfügbar machen. Über den Portalverbund sollen diese Verwaltungsdienstleistungen über einen einheitlichen Zugang freigegeben werden. Die Koordinierung der Umsetzung unterliegt gemeinsam dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Aufbaustab FITKO (Föderale IT-Kooperation).

Ziele und Zielgruppen:

Das Onlinezugangsgesetz soll den Verwaltungsaufwand von 575 Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen erheblich senken und dabei den Antragstellern, wie Privatpersonen und Unternehmen, eine seriöse und einfach zu bedienende Benutzeroberfläche bieten. Durch diese Neuerung sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht und somit eine schnellere Bearbeitungszeit gewährleistet werden. Durch die Einheitlichkeit und das Errichten eines Portalverbundes soll außerdem der Austausch zwischen den Verwaltungsorganen verbessert werden. Hauptaugenmerk soll dabei auf dem Nutzer liegen, da eine hohe Akzeptanz der Bürger und Bürgerinnen sowie von Unternehmen ein klares Erfolgsmerkmal darstellt.

Das Digitalisierungsprogramm:

Das Digitalisierungsprogramm beinhaltet die Erstellung des OZG-Kataloges und die Implementierung des nutzerorientierten Leitfadens. Der OZG-Katalog besteht aus 575 Leistungen, welche aus 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen zusammengetragen wurden. Diese Lebens- und Unternehmenslagen sind 14 übergeordneten Themengebieten zugeordnet. Die Ausarbeitung der einzelnen Themengebiete wurde von Bundesebene an die Länder übergeben. Besonders wichtige Themenfelder und Leistungen wurden dabei gesondert an sogenannte Digitalisierungslabore abgegeben. Diese Digitalisierungslabore bestehen aus Technik-Experten, eGovernment-Experten, Designern und Nutzern, um an diesen stellen ein möglichst anwenderfreundliches Ergebnis zu erreichen. Die Hauptaufgaben bestehen hierbei in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und die Bereitstellung der festgelegten Leistungen für die Auslagerung der Verwaltungsprozesse. Als Ziel gilt dabei, jegliche Leistung in den verschiedenen Portalen anzubieten, um für den Benutzer übersichtlich den Zugang zu allen behördlichen Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten.

Portalverbund:

Der geplante Portalverbund soll alle Verwaltungsportale miteinander verbinden und ist neben dem Digitalisierungsprogramm eines der Hauptziele des OZG. Dies ermöglicht einen einheitlichen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen aus dem OZG-Katalog. Dieser Verbund spiegelt in gewisser Weise den Föderalismus Deutschlands wieder. Dabei verknüpft der Bund sein Portal mit denen der Länder, welche wiederum mit denen der Kommunen innerhalb der Länder Verknüpft sind. In diesem Portalverbund treten alle Parteien als gleichberechtigte Partner auf. Die dabei notwendigen Nutzer-Konten sind im gesamten Portalverbund gültig. Ein Nutzer benötigt damit nur ein einziges Nutzerkonto für den gesamten Verbund. Mit dem Portalverbund sollen vier strategische Ziele umgesetzt werden:

  1. Unabhängig vom Einstieg in ein zum Portalverbund gehörendes Verwaltungsportal können alle Leistungen im Portalverbund gefunden werden.
  2. Jeder Online-Dienst kann von jedem Verwaltungsportal des Verbundes aufgerufen werden.
  3. Mit einem Nutzerkonto kann jeder am Portalverbund angebundene Online-Dienst abgewickelt werden.
  4. Die Ausführung des Online-Dienstes erfolgt in der Zuständigkeit des jeweiligen Anbieters. Der Online-Dienst kann in einem der am Verbund teilnehmenden Portale angeboten werden, oder auf einer eigenen Website, die über die Verwaltungsportale des Portalverbunds aufgerufen werden kann.

Quellen:
https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/Digitalisierungsprogramm/DigPro_node.html (Stand. 22.07.2019 18:00)
https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/Digitalisierungsprogramm/07_Infomaterial_DigPro/Info_node.html (Stand. 22.07.2019 18:00)
https://ozg.sakd.de/ (Stand. 22.07.2019 18:00)
https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/OZG.pdf (Stand 22.07.2019 18:00)
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Stand 22.07.2019 18:00)