Barrierefreiheit von Webangeboten
Laut § 3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind öffentlicher Einrichtungen und Behörden seit 2002 dazu verpflichtet, Ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten. Die Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (aktuell BITV 2.0 vom Mai 2019). Der BITV-Test bezieht ebenfalls die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidlines) mit ein. Die WCAG gilt als internationaler Standard für barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten.
Damit es in Zukunft auch Menschen mit Behinderungen möglich ist, Webauftritte oder Intranet Angebote von Behörden uneingeschränkt zu nutzen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Webangebot an diese speziellen Anforderungen anzupassen!
Ist Ihr Webangebot Barrierefrei?
Wir bieten Ihnen den Schnell-Check und eine ausführliche Beratung an!
Schnell-Check von Webseiten und Anwendungen
Wir untersuchen Ihre Webseite auf besonders häufige oder kritische Mängel. Dieser Test ersetzt keine vollständige Prüfung, ist aber hilfreich, um grundlegende Fehler bereits vor einer ausführlichen Prüfung zu beheben.
Beratung zur Barrierefreiheit von Webangeboten
Gern beraten wir Sie auch im Vorfeld einer Webentwicklung, vorauf bei einer barrierefreien Gestaltung und Entwicklung von Webanwendungen zu achten ist.
BITV-Selbstbewertung
Wir führen die BITV-Selbstbewertung für Ihr Webangebot durch!

Für alle, die barrierefreie Webseiten entwickeln und sich dabei an den Vorgaben der BITV und der WCAG orientieren wollen und müssen, gibt es die BITV/WCAG-Selbstbewertung.
Dieses Webbasierte Werkzeug umfasst einen Fragekatalog mit 92 Prüfschritten, anhand derer die Webseite beurteilt werden kann.
Wir führen für Sie diesen Test durch. Unsere erfahrenen Frontendentwickler erstellen einen ausführlichen Prüfbericht, der die Fehler aufzeigt und Möglichkeiten zur Behebung erläutert. Gern besprechen wir mit Ihnen die einzelnen Punkte und helfen Ihnen dabei, mögliche Fehlerquellen zu beseitigen.
Sie möchten durch uns eine BITV-Selbstbewertung durchführen lassen?