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Gefährliche Sicherheitslücke in unscheinbaren Popups

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die Experten von Proofpoint warnen vor einer neuen Cyberangriffsmethode, bei der gefälschte Popups Nutzer dazu bringen, schädlichen PowerShell-Code zu kopieren und auszuführen. Die Angriffe, die oft als legitime Fehlermeldungen getarnt sind, führen zur Installation verschiedener Schadprogramme, darunter die Malware-Loader Darkgate und Matanbuchus sowie das missbrauchte Fernwartungstool NetSupport. Der Initial Access Broker "TA571" und das JavaScript-Framework ClearFake nutzen diese Technik, die von Antivirenprogrammen nur schwer zu erkennen ist. Unternehmen sollten verdächtige Aktivitäten umgehend der IT-Sicherheit melden.

www.chip.de/news

 

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Kritischer PHP-Bug wird von Ransomware ausgenutzt

Von Annett, (Kommentare: 0)

Ein kritischer PHP-Fehler (CVE-2024-4577) wird derzeit für Ransomware-Angriffe auf Windows-Servern ausgenutzt. Die Ransomware "TellYouThePass" nutzt diesen Fehler, um Schadcode nachzuladen und Serverdateien zu verschlüsseln. Bei der Schwachstelle handelt es sich um eine neue Version eines alten Programmierfehlers (CVE-2012-1823). Durch geschickte Kodierungstricks können Angreifer eigenen Code auf Systemen ausführen. Die CISA empfiehlt Administratoren dringend, ihre PHP-Versionen auf 8.1.29, 8.2.20 oder 8.3.8 zu aktualisieren, um diese Schwachstelle zu beheben.

www.heise.de/news

 

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10. Entwicklertage der ZUGFeRD Community

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die E-Rechnungspflicht wurde im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz für den inländischen B2B-Bereich festgelegt. Aus diesem Anlass laden wir Sie zu den 10. Entwicklertagen der ZUGFeRD Community am 26. und 27.09.2024 in Bielefeld ein. Im Fokus der diesjährigen Entwicklertage stehen die neuesten Entwicklungen rund um die Standardformate ZUGFeRD und XRechnung sowie die geplante Einführung einer Empfangspflicht für elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zum Austausch mit Experten und Entwicklern aus den Bereichen E-Rechnung und E-Business.

Informationen zu den 10. ZUGFeRD Entwicklertagen

 

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FeRD-Konferenz vom 16.05.2024

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die elektronische Rechnung gewinnt durch die europäischen Entwicklungen und die geplante Einführung eines elektronischen Umsatzsteuermeldesystems in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Das "Forum elektronische Rechnung Deutschland" (FeRD) hat vor zehn Jahren mit dem ZUGFeRD-Standard (“Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland”) ein einheitliches Datenformat entwickelt und veröffentlicht und stellt nun sein Wissen und seine Erfahrung zur Verfügung.

Die E-Rechnung wird zur Pflicht
In Deutschland sind elektronische Rechnungen bereits Pflicht, wenn Unternehmen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die entsprechenden umsatzsteuerlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 beschlossen. Spätestens ab Januar 2026 müssen Unternehmen auch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

FeRD-Konferenz 2024

 

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Barrierefreiheit wird für Privatunternehmen zur Pflicht

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Deutschland hat die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) umgesetzt. Nun wird auch für private Unternehmen verpflichtend, was für öffentliche Einrichtungen schon lange Pflicht ist: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält vor allem Informationen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Online-Shops.

BFSG - Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Hürden zugänglich sind. Das BFSG legt umfassende Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler von Computern, Tablets, Notebooks, Geld- und Ticketautomaten, Mobiltelefonen, Routern, Fernsehern und E-Book-Readern fest.

Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Shops
Online-Präsenzen müssen für alle Nutzer zugänglich sein. Das beinhaltet die Möglichkeit der Kommunikation, Bedienung und Orientierung über verschiedene Sinne. Visuelle Elemente müssen anpassbar sein, einschließlich Größe, Helligkeit, Kontrast und alternative Farboptionen. Es ist wichtig, Alternativtexte für Bilder bereitzustellen und Inhalte sinnvoll und gut strukturiert zu gestalten. Akustische Signale sollten in der Lautstärke anpassbar sein und die manuelle Steuerung auch für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik zugänglich sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Teilweise vom Gesetz ausgenommen sind Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz). Das BFSG gilt für private Unternehmen und ihre Websites, wenn sie Verträge mit Verbrauchern abschließen können.
Unternehmen müssen ihre Websites vor Inkrafttreten des BFSG überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinien ergreifen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

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