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Elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025 verpflichtend!

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Das Wachstumschancengesetz sieht im Umsatzsteuergesetz neue Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Geschäfte vor.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
Erfüllen die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung dann noch die gesetzlichen Anforderungen?
Die Finanzverwaltung erklärt, dass sowohl eine Rechnung nach dem X-Standard als auch eine Rechnung im ZUGFeRD-Format ab Version 2.2.1 eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die dem europäischen Standard gemäß der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 entspricht.

BMF-Schreiben vom 09.10.2023

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9. Sicherheitsupdates gegen Schadcode-Attacken auf Android-Geräten

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Hersteller von Androidgeräten, wie zum Beispiel Google haben Sicherheitsupdates veröffentlicht. Als "kritisch" eingestufte Lücken gibt es bei Android 11, 12, 12L und 13. Angreifer können unbefugt auf Informationen zugreifen und Schadcode ausführen. Darüber hinaus können Angreifer Sicherheitslücken im Framework ausnutzen, um sich mehr Nutzerrechte zu verschaffen.

Nähere Informationen unter:
www.heise.de

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Warnung vor EU Business Register und Trickformular

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Derzeit werden E-Mails von einem EU Business Register versendet, an welche ein Trickformular angehängt ist. Dieses soll der Empfänder unterschreiben und zurück senden.

Mit einer Unterschrift soll ein Vertrag über 3 Jahre abgeschlossen werden. Dieser hat einen Gesamtpreis von mehreren tausend Euro.
Der Rechnungsbetrag soll an ein Inkassounternehmen überwiesen werden, das unter dem Namen  SEO DIGITAL MARKETING BV auftritt.

Füllen Sie das Formular auf keinen Fall aus!

Weitere Informationen unter:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/warnung-vor-eu-business-register-und-trickformular-192582.html

Inkassounternehmen - was dürfen sie und was nicht?
https://ll-ip.com/aktuelles/inkasso-wahrheit-mythos/

 

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Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps bis 2025

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Danach müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei im Sinne dieses Gesetzes gestaltet sein. Darunter fallen z.B. E-Commerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch.

Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang sind öffentliche Stellen bereits verpflichtet, ihre Webangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei anzubieten.

weitere Informationen unter:
www.laoutoumai.de

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WCAG 2.2 - Neue Version im 3. Quartal erwartet

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Eine neue Version der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) wird für das dritte Quartal 2023 erwartet.  Die Web Content Accessibility Guidelines definieren Richtlinien für Webinhalte, um Menschen mit Behinderungen einen optimalen Zugang zu Webinhalten zu ermöglichen.

Es wird neun neue Erfolgskriterien geben, die auf verschiedene Richtlinien der WCAG 2.2 verteilt sind. Sie betreffen unterschiedliche Nutzergruppen.

2.4.7 sichtbarer Tastaturfokus (vom Level AA runter zu Level A gestuft)

Welche Neuerungen gibt es in der WCAG 2.2

Tastaturnutzung
2.4.11 Fokus Erscheinungsbild (AA)
2.4.12 Focus nicht verdeckt (AAA)
2.4.13 Seitenwechsel (Stufe A)

Andere Eingabemechanismen
2.5.7 Zieh-Bewegungen (Stufe AA)
2.5.8 Zielgrößen (Stufe A)

Kognitive Aspekte
3.2.6 Konsistente Hilfe (Stufe A)
3.3.7 Barrierefreie Authentifizierung (Stufe A)
3.3.8 Redundante Einträge (Stufe A)
3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung(erweitert)(AAA)

weitere Informationen:
www.hellbusch.de

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