Verwendung von Google Fonts über die Fonts API ist datenschutzwidrig

von Annett (Kommentare: 0)

Dynamische Einbindung von Schriften nur mit Einwilligung.

Laut einem Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 ist die Verwendung von Google Fonts über die Fonts API nicht mehr datenschutzkonform. Das bedeutet, dass ohne Einwilligung der Besucher, die dynamische Einbindung von US-Webdiensten (wie z. B. Google Fonts oder Google Analytics) datenschutzwidrig ist,

Die USA erfüllen nicht die europäischen Datenschutzrichtlinien, da beim Einbinden der Schriften über den Google-Server die IP-Adressen der Besucher in die USA gesendet werden. Den Betreibern von Webseiten droht nun die Zahlung von Schadensersatz.

Alternative:
Alternativ kann man die Google Fonts lokal auf seiner Webseite einbinden. Somit werden die Google Fonts direkt vom eigenen Server und nicht mehr über die Fonts API geladen. Vorausgesetzt, dass sich der Server-Standort der Webseite in der EU befindet.

www.drweb.de

 

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