Neue Gesetze zum Verbraucherschutz im Bundestag beschlossen

von B3 IT (Kommentare: 0)

Umfassende Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag zwei Gesetze zur Stärkung des Verbraucherschutzes beschlossen, die bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten sind.

Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzt EU-Richtlinien um und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen, manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) und nicht transparenten Nachhaltigkeitssiegeln. Umweltversprechen dürfen nur bei nachweislicher Leistung gemacht werden, Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich anerkannt sein.

Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts

Die Änderungen im Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrecht führen einen elektronischen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Verträge ein, begrenzen das bisherige „ewige Widerrufsrecht“ bei Finanz- und Versicherungsverträgen und erweitern die Informationspflichten – unter anderem zu Gewährleistung, Reparaturfähigkeit, Software‑Updates sowie zur kostenlosen Bereitstellung der ersten Kopie der Behandlungsakte.

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