BITV -Test jetzt mit 92 Prüfschritten

von B3 IT (Kommentare: 0)

Seit den 01. März umfasst der BITV-Test nicht mehr 60-, sondern 92 Prüfschritte.

Im BIK BITV- / WCAG-Test werden in Deutschland Websites und Webanwendungen auf Ihre Barrierefreiheit geprüft.
Der BITV-Test basiert auf dem europäischen Standard. Er enthält neben der europäischen Norm (EN), die Kriterien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und weitere verpflichtende Anforderungen.
Nach der Überarbeitung des BITV-Tests zum 1. März 2021 wurden die 60 Prüfschritte um 32 weitere Prüfschritte erweitert. Die neuen Prüfschritte leiten sich aus verbindlichen Anforderungen des Annex A, Tabelle A.1 der EN 301 549 her.

Der WCAG-Test bezieht im Gegensatz zum BITV-Test die zusätzlichen 32 Anforderungen nicht mit ein.


Inhalt der neuen Prüfschritte im Überblick:

Die Allgemeinen Anforderungen beziehen sich u.a. auf zusätzliche Barrierefreiheitsfunktionen von Webseiten. Es gibt Anforderungen an Webangebote, die biometrische Authentifizierung nutzen und es wird eine Barrierefreiheitsinformationen bei der Konvertierung von Informationen gefordert.

Bei der Anforderung an die Zwei-Wege-Sprachkommunikation, geht es hauptsächlich um die Gleichstellung von Echtzeit-Text mit Spracheingabe. Darauf beziehen sich insgesamt 12 Prüfschritte.

Die neuen Anforderungen an den verwendeten Videoplayer beziehen sich z. B. auf die Positionierung der Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription oder das synchrone Abspielen von Untertiteln und Audiodeskription.

Beim Thema: Benutzerdefinierter Einstellungen und Autorenwerkzeuge geht es hauptsächlich um webbasierte Systeme (Content-Management- oder Blogging-Systeme).

Weitere Anforderungen betreffen Dokumentation und Support.

Eine detaillierte Auflistung der neuen Prüfschritte finden Sie unter:
BIK-Überarbeitung der Prüfschritten im Jahr 2021

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