Kaufrecht 4.0

von B3 IT (Kommentare: 0)

Umfassende Änderungen im Gewährleistungsrecht ab dem 1. Januar 2022.

Der Europäische Gesetzgeber hat neue Warenkaufrichtlinien (WKRL) verabschiedet. Diese dienen der Förderung des Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes und sorgen für mehr Nachhaltigkeit im Warenverkehr. Alle Mitgliedstaaten müssen die WKRL bis zum 21.07.2021 umsetzen und ab dem 01.01.2022 verbindlich anwenden.

Die wichtigsten Inhalte im Gesetzesentwurf sind neben der Neuregelung des Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-E, die Einführung einer Sache mit digitalem Inhalt in den §§ 475b ff. BGB-E inklusive einer Aktualisierungspflicht und die Verlängerung der Beweislastumkehr in § 477 BGB-E. Daneben gibt es weitere Änderungen, wie Ergänzungen der Sonderbestimmungen für Garantien, die Neugestaltung des Ausschlusses von Mängeln bei Kenntnis des Käufers und die praktische Streichung des Fristsetzungserfordernisses bei Verbrauchsgüterkäufen.

Weitere Informationen gibt es unter www.deutscheranwaltspiegel.de

 

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