Kassensystem mit zTSE (zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung)

von B3 IT (Kommentare: 0)

Die Frist zur Einrichtung einer zTSE endet Ende September 2022

Dieses Thema ist wichtig für alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen. Alle Einzeldaten der Kasse müssen unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. In diesem Jahr läuft die letzte Frist für Unternehmen aus, Ihre Kassensysteme entsprechend dafür aufzurüsten. Der Gesetzgeber will mit seinen Vorgaben für die Kassenführung verhindern, dass elektronische Kassensysteme manipuliert werden. Sei es durch manuelle Eingabe oder durch spezielle Programme.
Dafür wurde der § 146a Abs. 1 Satz 2 in die Abgabenordnung (AO) eingefügt.
Dieses Gesetz besagt, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, Ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) auszustatten.
Ende September 2022 endet die Frist zur Einrichtung einer zTSE.
Es drohen empfindliche Steuernachzahlungen bei Mängeln in der Kassenführung. Unternehmen, die ihre Daten nicht durch zTSE gesichert haben, drohen Bußgelder von bis zu 25.000€ .

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