Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf für das TTDSG

von B3 IT (Kommentare: 0)

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG)

Der Bundestag hat Ende Mai den Entwurf des Gesetzes für das TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz) verabschiedet. In Kraft treten soll das TTDSG zusammen mit dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz zum 01.12.2021. Im TTDSG werden das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) zusammengeführt.

Wichtige Inhalte des TTDSG:
Für den Datenschutz besonders wichtig sind § 1 TTDSG (Nr. 2 und Nr. 5)
Es geht dabei um Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien und um die technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die von Anbietern von Telemedien zu beachtenden sind.

Einsatz von Cookies und Tracking § 25 ff. TTDSG
Um Cookies und Trackingmaßnahmen auf einer Website zu verwenden, bedarf es in Zukunft einer klaren und eindeutigen Einwilligung durch den Verbraucher. Diese Einwilligung bezieht sich auch auf das Speichern der Cookies und das Auswerten der entsprechenden Daten.

Einwilligungsmanagement § 26 TTDSG
Hier werden die Anforderungen an “Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen”, sogenannte PIMS (Personal Information Management Services) beschrieben. Der Nutzer soll dadurch mehr Kontrolle über personenbezogenen Daten und den Zugriff auf Informationen erhalten.

Insgesamt bieten die neuen Regelungen im TTDSG dem Nutzer mehr Schutz der Privatsphäre.

Weiterführende Informationen gibt es unter:
www.datenschutzexperte.de

 

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