E-Rechnung in weiteren Bundesländern

von B3 IT (Kommentare: 0)

Für alle, die Geschäfte mit Bund, Ländern oder auch Kommunen machen, ist das Thema E-Rechnung von Interesse.

Seit dem 27.11.2020 ist die E-Rechnung Pflicht für Unternehmer, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern des Bundes machen. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle E-Rechnungen in strukturierter Form ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können.
Neben dem Bund haben auch Länder und Kommunen die Pflicht zur E-Rechnung eingeführt. Dazu gehören Bremen und seit Anfang 2022 auch die Bundesländer: Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland. Mecklenburg-Vorpommern will die Pflicht zur E-Rechnung 2023 und Hessen 2024 einführen.
Bereits jetzt müssen die Länder die E-Rechnung akzeptieren.
wichtig ist:
Rechnungen an die öffentliche Verwaltung der oben genannten Bundesländer müssen den EU-Richtlinien 2012/55 entsprechen. Die Vorgaben erfüllen die Standards von XRechnung und ZUGFeRD ab der Version 2.0.

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